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Baukosten und Honorar

Sie als Bauherr geben den Baukostenrahmen vor. Bereits beim ersten Vorentwurf erhalten Sie eine Kostenschätzung. Zu dem endgültigen Entwurf erhalten Sie eine Baukostenberechnung. Die Baukostenberechnung besteht aus einer Aufstellung von allen für die Realisierung erforderlichen Einzelleistungen aller Gewerke jeweils versehen mit Einzelpreisen, so dass Sie eine komplette Übersicht über die anfallenden Baukosten vorliegen haben. Im weiteren Verlauf wird die Baukostenberechnung den Angeboten gegenübergestellt, so dass jederzeit eine Kontrolle über die tatsächlichen Baukosten gegeben ist.

Das Architekten-Honorar wird zwisichen Bauherr und Architekt frei vereinbart. Das vereinbarte Architekten-Honorar bleibt unabhängig von den Baukosten gleich, wenn keine gravierenden Änderungen an der Planung mehr vorgenommen werden. Das wird in dem zwischen Bauherren und Architekt geschlossenen Vertrag so vereinbart. Dadurch ist der Vorwurf, dass der Architekt kein Interesse an der Einhaltung der Baukosten hätte, weil er mit steigenden Baukosten auch sein Honorar erhöhen könnte, nicht zutreffend. Im Gegenteil: Dem Architekten ist sehr daran gelegen, dass seine Baukostenberechnung nicht von den tatsächlichen Baukosten abweicht.

Wenn es gewünscht wird, ist auch eine Ausführung zum Festpreis durch ein Partnerunternehmen möglich.