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Leistung


Baugrundstück



Jede Bauaufgabe, egal welchen Umfang diese hat, wird mit großer Gründlichkeit bearbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder einen kleinen Anbau oder Umbau handelt. Auch eine Instandsetzung ist eine Aufgabe, die es verdient mit Engagement bearbeitet zu werden. Scheuen Sie sich nicht, egal was Sie vorhaben, uns anzusprechen. Wir beraten Sie auch bei dem kleinsten Vorhaben und sorgen für eine Umsetzung nach Ihren Vorstellungen. Kein Vorhaben ist zu klein, um bearbeitet zu werden.


Am Anfang steht eine kostenlose Beratung zu den Leistungen, die Sie benötigen, um Ihr Vorhaben zu verwirklichen und den damit verbundenen Kosten. Dazu gehört beim Neubau auch eine Beratung bei der Auswahl des Grundstücks.


Zusammen mit Ihnen wird festgelegt, welcher Standard in Bezug auf Flächen, Ausbauqualität, energetische Qualität, Stil, technische Ausstattung und Baukosten realisiert werden soll.






Der nächste Schritt ist eine Planung, die Ihren Vorstellungen in Bezug auf  die oben genannten Standards entspricht, und dabei die Gegebenheiten Ihres Grundstücks berücksichtigt.
Wenn diese Planung abgeschlossen ist, kann die Baugenehmigung beantragt werden.





Anschließend werden Pläne gefertig, die den Unternehmern als Grundlage der Ausführung dienen. Dazu gibt es Leistungsbeschreibungen, in denen die zur Ausführung des Gebäudes erforderlichen Leistungen im Einzelnen beschrieben werden.
Im Rahmen einer Generalplanung wird auch die haustechnische Planung und die Statik übernommen.










Die ausgewählten Unternehmer realisieren dann Ihr Gebäude zu fest vereinbarten Preisen in der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Qualität. Sofern Sie Leistungen selber ausführen möchten, werden diese Leistungen nicht an Unternehmer vergeben. Während dieser Ausführungsphase wird die Baustelle  in Bezug auf Qualität und Zeitablauf überwacht, so dass Ihr Gebäude in allen Punkten so realisiert wird, wie es vor Baubeginn festgelegt worden ist.




Dieses Vorgehen ist für einen Umbau, Anbau oder eine Nutzungsänderung im Wesentlichen gleich.